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Pressemitteilung

Europäische Kommission: Zwei Umfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen gestartet, die darüber entscheiden werden, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten Europäischen Union für große Unternehmen und für KMU in deren Lieferketten gestaltet wird. Cluster sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen, sie ist bis zum 6. Juni 2026 für beide Befragungen möglich.

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Symbolbild für Innovation

Europäische Kommission

Europäische Kommission

Rue de la Loi/Wetstraat 200
1049 Bruxelles/Brussel
Belgien

Telefon: +32 2 299 11 11
Website: www.commission.europa.eu

Umfrage 1:

Die verbindlichen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden im Rahmen des Vereinfachungspakets „Omnibus I“ überarbeitet. Der Entwurf sieht eine Reduzierung der verbindlichen Datenpunkte um über 60 % und der Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 % vor und dürfte die Berichtskosten pro Unternehmen um über 30 % senken.

Wer sollte teilnehmen? Branchenverbände, deren Mitglieder bereits nach der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) berichten und die ab dem Geschäftsjahr 2027 nach den neuen Vorschriften Bericht erstatten müssen.

 
Umfrage 2:

Dieser neue Standard richtet sich an Unternehmen, die nicht unter den verbindlichen Geltungsbereich der CSRD fallen. Sein wesentlichstes Merkmal ist eine „Wertschöpfungsketten-Obergrenze“: Größere berichtspflichtige Unternehmen dürfen von ihren Lieferkettenpartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten nicht verlangen, mehr Informationen offenzulegen, als in diesem Standard vorgesehen ist.

Wer sollte teilnehmen? Cluster, die KMU unterstützen, die größere berichtspflichtige Unternehmen beliefern.

 

Quelle: Pressemitteilung der Clusterplattform “Europäische Kommission: Zwei Umfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung”

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