BMFTR: Missionsgetriebenen Hardware-Wettbewerb: Fehlerkorrigiertes Quantencomputing mit Aufbau von Pilotlinien (Quantum Computing Competition)
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit dem „Missionsgetriebenen Hardware-Wettbewerb: Fehlerkorrigiertes Quantencomputing mit Aufbau von Pilotlinien (Quantum Computing Competition)“ gezielt die Entwicklung leistungsfähiger Quantencomputer.
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
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Ziel ist es, die technischen Voraussetzungen für fehlerkorrigiertes Quantencomputing zu schaffen und damit einen entscheidenden Technologiesprung zu ermöglichen. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie der Aufbau geeigneter Infrastrukturen. Die Maßnahme ist Teil der Hightech Agenda Deutschland, in der Quantentechnologien als Schlüsseltechnologie priorisiert sind.
Hintergrund ist das Ziel, bis 2030 mindestens zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer auf europäischem Spitzenniveau zu realisieren. Quantencomputer bieten großes Potenzial für Anwendungen wie Medikamentenentwicklung, Logistik oder Energienetze, stoßen derzeit jedoch aufgrund fehleranfälliger Hardware an Grenzen. Die Förderung soll dazu beitragen, diese Fehler zu reduzieren und die technologische Basis für einen exponentiellen Geschwindigkeitsvorteil gegenüber klassischem Computing zu schaffen. Gleichzeitig sollen Unternehmen frühzeitig als Systemintegratoren etabliert und innovationsfördernde Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den derzeit fortgeschrittensten Technologieplattformen – neutrale Atome, Supraleiter und gefangene Ionen – sowie bei Bedarf der Aufbau von Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastrukturen. Die Richtlinie umfasst zwei Module: Modul A für F&E-Arbeiten und Modul B für den Infrastrukturausbau, der an erfolgreiche Projekte aus Modul A gekoppelt ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie entsprechende Public-Private-Partnerships. Voraussetzung ist unter anderem die Koordination der Vorhaben durch ein Unternehmen als Systemintegrator (Modul A). Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre, mit einer maximalen Fördersumme von 20 Millionen Euro pro Verbundprojekt in Modul A. Projektskizzen können noch bis zum 11. Mai 2026 eingereicht werden.