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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Ministeriums: www.regioclusterportal.landbw.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

  2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

    Diese Erklärung wurde am 25.03.2026 erstellt.

    Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO)

    Die Erklärung wurde zuletzt am 25.03.2026 überprüft.

  3. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

    Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
    Schlossplatz 4, Neues Schloss
    70173 Stuttgart

    Telefon: +49 711 123-0
    E-Mail: cluster(at)wm.bwl(dot)de

  4. Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit 
    Schlichtungsstelle 
    Else-Josenhans-Straße 6 
    70173 Stuttgart 
    Telefon: 0711 123 39375 
    E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl(dot)de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.