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Fördermeldung

WK: Förderung für innovative Kulturprojekte

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert innovative und außergewöhnliche Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Auch Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 50.000 Personen sind dieses Jahr antragsberechtigt.

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Links eine Hand die einen Stapel Münzen hält, rechts eine Hand die eine Glühbirne hält

Der Innovationsfonds Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte. Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Ansätzen etwa in Bezug auf Inhalte, Zielgruppen, Reichweite, Beteiligungsformate, niederschwellige Zugänge, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Konzepte. Projekte in ländlichen Regionen sind besonders willkommen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die in der Regel vor dem 1. Januar 2023 gegründet wurden und rechtlich eigenständig oder in kommunaler bzw. Landesträgerschaft sind. Dazu zählen unter anderem Theater, Museen, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Orchester, Chöre, Festspiele sowie Einrichtungen aus dem Film- und Medienbereich. Neu antragsberechtigt sind auch Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Förderung beträgt zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Projektkosten ist erforderlich. Förderfähig sind unter anderem Honorare, Personal-, Reise-, Technik-, Miet-, Material- und Sachkosten sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und GEMA.

Die Antragsfrist endet am Freitag, den 4. September 2026.

Quelle: “Innovationsfonds Kunst 2026: Förderung für innovative Kulturprojekte”

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