BMUKN: Richtlinie zur Förderung "DigiRess Circular"
Mit dem Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-ups der Kreislaufwirtschaft – DigiRess Circular“ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Projekte, die Digitalisierung gezielt für mehr Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft einsetzen.
Gefördert werden digitale und ressourcenschonende Innovationen in Unternehmen, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beitragen. Ziel der Förderung ist es, die Potenziale der Digitalisierung für Ressourcenschutz, Klimaschutz und zirkuläre Wertschöpfungsprozesse zu erschließen. Das Programm soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stärken, nachhaltige Geschäftsmodelle fördern sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhöhen. Gleichzeitig sollen digitale Lösungen dazu beitragen, Produktionsprozesse effizienter zu gestalten, Materialkreisläufe zu schließen und den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren.
Gefördert werden Projekte mit digital-ökologischem Innovationscharakter, die Materialeinsparungen und die Kreislaufführung von Produkten, Produktteilen oder Materialien ermöglichen. Unterstützt werden unter anderem digitale Lösungen zur Optimierung von Produktionsprozessen, kreislauffähige Produktgestaltung, digitale Geschäftsmodelle für eine zirkuläre Wirtschaft sowie Anwendungen für Transparenz und Nachverfolgbarkeit entlang des Produktlebenszyklus, etwa durch digitale Produktpässe, KI-Anwendungen oder Plattformlösungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Besonders im Fokus stehen Kleinstunternehmen, Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Beteiligung ausdrücklich erwünscht ist. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können als Verbundpartner oder Unterauftragnehmer eingebunden werden.
Die erste Einreichungsfrist endet am 15. Juni 2026. Weitere Vorlagefristen sind – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – für den 15. September 2026 sowie den 15. Dezember 2026 vorgesehen.