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Aktuelle Meldungen

BMFTR: Richtlinie zur MINT-Studienorientierung und -begleitung (AkadeMINT)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert im Rahmen des Aktionsplans MINT+ forschungs- und evidenzbasierte, praxisnahe Projekte, die den Übergang in ein MINT-Studium erleichtern und den Studienerfolg nachhaltig sichern.

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[Translate to English:] Laptopneben einem Mikroskop

Ziel der Förderung

Das übergeordnete Ziel des Programms „AkadeMINT“ ist es, mehr junge Menschen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren für ein MINT-Studium zu gewinnen und sie erfolgreich bis zum Studienabschluss zu begleiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der gezielten Erhöhung des Frauenanteils, sowie auf der Einbindung bisher unterrepräsentierter und schwer erreichbarer Gruppen („easy-to-ignore-groups“, z. B. Erstakademikerinnen und Erstakademiker, Jugendliche aus strukturschwachen Regionen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder mit Behinderung). Langfristig soll so dem MINT-Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Innovationskraft durch mehr Diversität gestärkt werden.

 

Zuwendungszweck

Gefördert werden forschungs- und evidenzbasierte Projekte (Einzel- oder Verbundprojekte) mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren, die eine aktive Partizipation der Zielgruppen vorsehen und sich mindestens einem von zwei Schwerpunkten widmen:

  • Themenschwerpunkt I (MINT-Studienorientierung): Entwicklung, Erprobung und Skalierung von Formaten zur frühzeitigen Information und Begeisterung für MINT-Studiengänge und -Berufe sowie Abbau von Zugangsbarrieren vor Studienbeginn.
  • Themenschwerpunkt II (Begleitung durchs MINT-Studium): Maßnahmen zur Senkung von Studienabbruchquoten, etwa durch Mentoring-, Tutoring-, Beratungs- oder Unterstützungsangebote, die Stärkung von Barrierefreiheit sowie die Vermittlung von Karriereperspektiven.

Zuwendungsfähig sind projektbedingte Mehrausgaben bzw. -kosten für Personal, Sachmittel, Reisen, Wissenschaftskommunikation sowie in begründeten Fällen projektbezogene Investitionen. Kleinstprojekte mit einem Fördervolumen unter 25.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt.

 

Antragsfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen ist der 24. November 2026.

 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind staatliche und private (staatlich anerkannte) Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs), Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andere juristische Personen des privaten Rechts können nur dann gefördert werden, wenn sie Teil eines von einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung koordinierten Verbundprojekts sind.

Quelle: Förderbekanntmachung: www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/09/2026-09-30-bekanntmachung-mint.html

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