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Erklärung über die Einräumung von Nutzungsrechten von Bildmaterial im RegioClusterPortal des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

§ 1

(1) Die bzw. der Erklärende räumt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM) hiermit das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das von ihr oder ihm zur Verfügung gestellte Bildmaterial für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

(2) Vom Bildmaterial umfasst sind alle Formen der visuellen Aufnahme, insbesondere Fotoaufnahmen.

(3) Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich und unbeschränkt die Einbindung innerhalb des RegioClusterPortals und den dazugehörigen Social-Media-Kanälen.

§ 2

(1) Das einfache Nutzungsrecht umfasst insbesondere

  • das Recht der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, der öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, das heißt das Recht, das Bildmaterial, unter Einbezug jeglicher technischen Möglichkeiten unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen;

  • das Bearbeitungsrecht, also das Recht das Bildmaterial, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, im Rahmen des Notwendigen zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Webseite bzw. den Social Media Auftritt zu digitalisieren;

  • auch eine ausschnittsweise Benutzung des Bildmaterials und eine Benutzung in Verbindung mit anderem Bildmaterial.

(2) Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg nennt die Urheberin bzw. den Urheber des Bildmaterials, soweit eine Nennung der Urheberin oder des Urhebers entsprechend der dieser Erklärung zuvor stehenden Angaben gewollt ist. Die Platzierung der Nennung erfolgt nach freier Wahl durch das WM entweder an der Stelle, an der das gegenständliche Bildmaterial eingebunden wird oder im Impressum des jeweiligen Mediums. Diese Nennung erfolgt in sichtbarer und lesbarer Form, angemessen hinsichtlich der Größe des eingebundenen Bildmaterials.

§ 3

(1) Die bzw. der Erklärende garantiert, dass sie bzw. er Inhaberin oder Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihr oder ihm möglich ist, dem WM die in § 2 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Räumt die bzw. der Erklärende die genannten Nutzungsrechte an Bildmaterial ein, das sie bzw. er nicht originär erzeugt oder erstellt hat, so hat sie bzw. er nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm diese Rechte von der Urheberin bzw. dem Urheber vollumfänglich übertragen wurden.

(2) Die bzw. der Erklärende garantiert, dass alle abgebildeten Personen in die Weitergabe und Nutzung des Bildmaterials durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im oben genannten Umfang aufgrund einer ordnungsgemäß erteilten Datenschutzerklärung eingewilligt haben und dass bei Minderjährigen eine entsprechende Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten eingeholt wurde. 

§ 4

Die bzw. der Erklärende stellt das WM von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Nutzungs-, Verwertungs-, Persönlichkeitsrechts- oder sonstigen Rechtsverletzungen, die gegen das WM in Zusammenhang mit der Ausübung der vereinbarungsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten (z. B. Schadensersatz), die dem WM durch eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

§ 5

Sämtliche Bestimmungen gelten in gleichem Maße für alle selbständig schutzfähigen Bestandteile des Bildmaterials.